Allgemeine Verkaufsbedingungen
Bedingungen für Lieferungen und Leistungen der IDENCOM Germany GmbH. Stand: 07/2024.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen der Idencom.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
(3) Entgegenstehenden oder abweichenden Vorschriften des Bestellers widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Diese werden nur anerkannt, wenn Idencom ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits.
§ 2 Angebot
(1) Angebote im Produktkatalog oder auf der Internetseite von Idencom sind unverbindlich. Geringfügige Abweichungen im Erscheinungsbild oder technischer Hinsicht sind möglich. Der Katalog der Idencom verliert mit Erscheinen einer Neuauflage des Kataloges seine Gültigkeit.
(2) Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen ab Zugang annehmen.
§ 3 Preise
(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise in Euro ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung sowie für den Versand werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Bei Lieferung in die Schweiz und andere Nicht-EU Länder wird dem Besteller keine deutsche Mehrwertsteuer, sondern lediglich der Euro-Nettopreis in Rechnung gestellt. Eventuell anfallende Einfuhrzölle oder -steuern trägt der Besteller.
(3) Preisänderungen, die aufgrund von Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, Devisenbewirtschaftung, Kursschwankungen, Allocationware, Büchermarkt aufgrund der Preisbindung, Tagespreise, etc. notwendig werden, bleiben vorbehalten. Von Preisänderungen betroffene Artikel werden in den Rechnungen mit * gekennzeichnet.
(4) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
§ 4 Zahlung
(1) Idencom beliefert grundsätzlich nur gegen Vorkasse. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das Geschäftskonto der Idencom zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Die Kosten der Zahlung trägt der Besteller.
(2) Der Kaufpreis ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar.
(3) Während des Zahlungsverzuges ist Idencom berechtigt, sämtliche Lieferungen an diesen Kunden, auch aus anderen Vertragsverhältnissen zu verweigern, ohne dass der Besteller deswegen Schadensersatzansprüche, Vertragsstrafen o.ä. gegen Idencom geltend machen kann.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte des Bestellers
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferzeit und Liefervorbehalt
(1) Am Lager der Idencom vorrätige Ware, die aufgrund Wunsch des Bestellers versandt werden soll, wird gewöhnlich innerhalb von 7 Kalendertagen nach Bezahlung zur Versendung gebracht. Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Die Frist gilt als eingehalten, wenn der Versand vor Fristablauf erfolgt. Alle vereinbarten Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung der Idencom durch ihre Zulieferer. Beruht die Nichtlieferung durch Idencom nachweislich auf dem Unvermögen ihres Zulieferers, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte Liefertermin um mehr als 1 Kalendermonat überschritten ist. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, auch solche, die bis zu Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind in diesem Fall ausgeschlossen.
(2) Die Lieferzeit gegenüber dem Besteller verlängert sich um einen angemessen Zeitraum bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsausfällen (Streik/Aussperrung), gesetzlicher und behördlicher Anordnung (Import- / Exportbeschränkungen) sowie bei höherer Gewalt. Schadensersatzansprüche des Bestellers gegen Idencom wegen Nichteinhaltung des Liefertermins sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
(3) Es bleibt der Idencom vorbehalten, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies dem Besteller zumutbar ist und nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen. Der Besteller ist nicht berechtigt, selbständige Teillieferungen zurückzuweisen.
§ 7 Gefahrübergang
Mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Vertragspartner/Kunden bestehenden Ansprüche, z.B. des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Idencom Germany GmbH.
(2) Solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ist der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln Wartungs- und Inspektionsarbeiten rechtzeitig auszuführen und die Idencom unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, falls der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Idencom die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet er für die bei der Idencom entstandenen Kosten.
(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, soweit er als Wiederverkäufer mit seinem Kunden hierfür sofortige Barzahlung vereinbart. Diese Kaufpreisforderung tritt der Besteller schon jetzt zur Sicherheit an die Idencom in Höhe des mit der Idencom vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Idencom, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Idencom wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Idencom ist berechtigt, die Forderung in voller Höhe einzuziehen. Soweit der Erlös die rückständige Forderung von Idencom übersteigt, zahlt Idencom den übersteigenden Betrag binnen 14 Kalendertage an den Besteller.
(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für Idencom. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, nicht der Idencom gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt Idencom das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller der Idencom anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an Idencom ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; Idencom nimmt diese Abtretung schon jetzt an.
(5) Idencom verpflichtet sich, die der Idencom zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
(6) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers ist Idencom berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen.
§ 9 Rügepflicht/Gewährleistung
(1) Der Besteller hat die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Im Falle offener Mängel müssen diese innerhalb von 7 Kalendertagen nach Lieferung schriftlich bei Idencom gerügt werden. Unterlässt der Besteller die Anzeige, so gilt die Ware bzw. Leistung als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war oder eine so erhebliche Abweichung des gelieferten Gegenstandes bzw. der Leistung oder der Liefermenge von der Bestellung vorliegt, dass Idencom nicht mit einer Genehmigung rechnen konnte.
(2) Der Besteller verpflichtet sich, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Erhalt die Produkte ferner durch individuelle Testläufe oder ggf. eine angemessene Zahl an Stichproben auf versteckte Mängel zu untersuchen und bei Feststellung solcher Mängel diese unverzüglich zu rügen. Zeigt sich dabei ein verdeckter Mangel, so muss der Besteller diese unverzüglich schriftliche anzeigen, andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als vertragsgemäß genehmigt.
(3) Die Pflichten zur unverzüglichen Untersuchung und zur unverzüglichen schriftlichen Anzeige von Mängeln bestehen auch nach einer evtl. Nachbesserung/Nacherfüllung durch die Idencom.
(4) Nimmt der Besteller Ware trotz Kenntnis eines Mangels an, stehen ihm Gewährleistungsansprüche nur zu, wenn er sie sich ausdrücklich und schriftlich unverzüglich nach Empfang der Ware vorbehält.
(5) Idencom darf die bemängelte Ware nach Wahl nachbessern, teilweise oder vollständig neuliefern oder dem Besteller den Rücktritt ermöglichen. Idencom ist stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Werden Mängel innerhalb angemessener Frist nicht behoben, so hat der Käufer Anspruch auf Rücktritt oder Minderung. Rückgriffsansprüche bleiben hiervon unberührt.
(6) Erfordern die Umstände eine Rücksendung, so muss der reklamierte Artikel zusammen mit einer Kopie der Rechnung und ausreichend frankiert eingeschickt werden.
(7) Mängelansprüche bestehen insbesondere nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, unsachgemäßen Einbau oder die Nichteinhaltung der von Idencom mitgeteilten Spezifikationen der technischen Bedingungen gem. jeweiligem Datenblatt sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs zurückzuführen sind oder aufgrund nicht vertraglich vorausgesetzten äußeren Einflüssen entstehen. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
§ 10 Gewährleistungsfristen
Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre.
§ 11 Haftungsausschlüsse
(1) Idencom schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern
- dies keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betrifft,
- es nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht,
- Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt bleiben.
(2) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet die Idencom bei vertragswesentlichen Pflichten nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
§ 12 Gerichtsstand und Anwendbares Recht
(1) Als anwendbares Recht gilt zwischen den Parteien deutsches Recht als vereinbart.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand wegen der Rechtsbeziehungen aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig ist, Berlin-Charlottenburg. Erfüllungsort für alle Leistungen, insbesondere auch Zahlung und Lieferung, aus den mit der Idencom GmbH bestehenden Geschäftsbeziehungen Zahlung und Lieferung ist Berlin.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
(2) Sollten einzelne der vorstehenden Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bedingungen sollen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am Nächsten kommen.
IDENCOM Germany GmbH · Schillerstr. 56–58 · D-10627 Berlin
Fon: +49-30-3988 3931 · E-Mail: info@idencom.com
Stand: 07/2024 — Als PDF herunterladen
